Bezuschusst werden:
- Maßnahmen (max. 1 Tag) für TeilnehmerInnen im Alter von 6 bis 18 Jahren.
- die Maßnahme muss auf das besondere Erleben ausgerichtet sein
- eine Sozialkomponente (z.B. gestaffelte TeilnehmerInnengebühr, Patenschaft…) enthalten.
- der Antrag kann nicht in Verbindung mit anderen Anträgen (z.B. Jugenderholungsmaßnahme) gestellt werden!
Zuschussberechtigt sind zunächst alle im KJR Tübingen e.V. zusammengeschlossenen Verbände bzw. verbandlichen Gruppierungen und die Gruppen/Gruppierungen die den Stadtjugendringen angehören. Für Sportverbände gilt eine Sonderregelung. Über die Bezuschussung anderer Antragssteller entscheidet das Jugendamt nach Einholung einer Stellungnahme des Kreisjugendrings von Fall zu Fall. Im Streitfall entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
Frist: Die Antragsfrist läuft am 30. September des jeweiligen Jahres ab. Zuschüsse für Maßnahmen, die nach dem 30. September enden oder in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember durchgeführt werden, können für das folgende Jahr beantragt werden.
Die Anträge sind zweifach beim KJR Tübingen e.V. einzureichen. Ein Antrag kann erst nach Durchführung einer Maßnahme gestellt werden. Dem Antrag sind beizufügen:
- 1 Programm
- 1 TeilnehmerInnenliste
- Die Sozialkomponente muss daraus ersichtlich sein
Die Zuschüsse werden im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Reichen diese Mittel nicht aus, werden die Zuschüsse für die einzelnen Verbände prozentual gekürzt.
Weitere Informationen, die Antragsformulare und die Vergaberichtlinien gibt es entweder hier: eForm Zuschuss KJR Kindererlebnistag oder in der Geschäftsstelle des KJR Tübingen e.V.
Das klassische Formular zum Ausdrucken und per Hand ausfüllen gibt es hier: pForm Zuschuss KJR Kindererlebnistage