Grundförderung für Mitgliedsverbände

Was/wer wird bezuschusst?:

  • Jahresgrundförderung für Mitgliedsverbände des Kreisjugendring Tübingen e.V., die durch entsandte Delegierte in den Mitgliederversammlungen vertreten werden.
  • Der Förderbeitrag je Mitgliedsverband beträgt 300,- Euro pro Jahr.
  • Dieser Zuschuss wird um die gewährten Zuschüsse aus den Zuschusstöpfen „Jugenderholung“, „Jugendbildung“, „Jugendleiterbildung“ und „Kindererlebnistage“ an Teilorganisationen dieses Verbandes verringert bzw. abgeschmolzen.

Zuschussberechtigt sind alle im KJR Tübingen e.V. zusammengeschlossenen Verbände bzw. verbandlichen Gruppierungen und die als AG dem KJR angehörenden Orts- und Stadtjugendringe. Für Sportverbände gilt eine Sonderregelung. Über die Bezuschussung anderer Antragssteller entscheidet das Jugendamt nach Einholung einer Stellungnahme des Kreisjugendrings von Fall zu Fall. Im Streitfall entscheidet der Jugendhilfeausschuss.

Frist: Ein Antrag kann nur im laufenden Jahr gestellt werden. Die Antragsfrist läuft am 30. September des jeweiligen Jahres ab. (Ausnahme für 2022: Fristende 12.12.2022)

Die Anträge sind dreifach beim KJR Tübingen e.V. einzureichen. Vier ordentliche und 4 stellvertretende Delegierte sind dabei zu nennen.

Die Zuschüsse werden im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Reichen diese Mittel nicht aus, werden die Zuschüsse für die einzelnen Verbände prozentual gekürzt.

Weitere Informationen, die Antragsformulare und die Vergaberichtlinien gibt es entweder hier: eZuschuss-Formular neu KJR Grundförderung Verband Seite 1+2 und in der Geschäftsstelle des KJR Tübingen e.V.