Mietbedingungen KJR-Bus

Kosten:
  • für Mitglieder des KJR Tübingen e.V. 0,35 € pro angefangenen Kilometer, Tagespauschale 5,00 € (entfällt ab einer Fahrleistung von durchschnittlich 70 km pro Tag, gerechnet auf die Mietdauer.
  • für externe Jugendverbände und Schulen 0,50 € pro angefangenen Kilometer, Tagespauschale 5,00 € (entfällt ab einer Fahrleistung von durchschnittlich 70 km pro Tag, gerechnet auf die Mietdauer.
  • für Privatpersonen bzw. private Nutzung 0,60 € pro angefangenen Kilometer, Tagespauschale 5,00 € (entfällt ab einer Fahrleistung von durchschnittlich 70 km pro Tag, gerechnet auf die Mietdauer.
  • Dieselkosten gehen zu Lasten der Mieter*in. Das Fahrzeug wird mit leerem Tank übergeben. Bei der Rückgabe enthaltener Kraftstoff wird nicht erstattet.
  • Das Fahrzeug ist gereinigt zu übergeben, ansonsten wird eine Pauschale von 40 € erhoben.

Kaution:

  • Im Einzelfall kann eine Kaution von 150,00 € (Selbstbeteiligung der Versicherung) vorab berechnet werden.

Ausschlusskriterien:

  • das Fahrzeug darf nicht für Altpapiersammlungen und private Umzüge verwendet werden
  • über begründete Ausnahmen entscheidet der KJR-Vorstand

Belegungsverfahren:

  • ab Oktober bis November können Ausleihwünsche/Termine für das kommende Jahr an die „Ausleihstelle“ (Michael Stoll im Auftrag des KJR) gemeldet werden.
  • über die Vergabe entscheidet der Vorstand des KJR
  • weitere Ausleihwünsche werden zeitnah durch die „Ausleihstelle“ entschieden
  • über begründete Ausnahmen entscheidet der KJR-Vorstand

Fahrer*innen:

  • Das Fahrzeug sollte von Fahrer*innen gefahren werden, die sich mit dem Fahren eines Kleinbusses von 5 Metern Länge, 2 Metern Breite und 2,3 Metern Höhe auskennen und diesen laut Führerschein fahren dürfen. Dies gilt auch für das Fahren mit Anhänger. Bitte maximale Anhängerlast beachten (von max 2500 Kg).

Abholung:

  • Schlüssel, Papiere und Fahrtenblatt des Fahrzeugs werden bei Michael Stoll oder andere(r) KJR-Bevollmächtigte(r) abgeholt.
    Dort wird auch ein Fahrtbericht ausgehändigt, der vollständig ausgefüllt bei Rückgabe des Fahrzeugs wieder abgegeben wird.

Rückgabe:

  • Fahrtbericht sowie das Fahrtenblatt müssen vollständig ausgefüllt zusammen mit Schlüssel und Papieren bei Michael Stoll oder andere(r) KJR-Bevollmächtigte(r) abgegeben werden.

Reinigung:

  • Das Fahrzeug muss im Innenraum entweder ausgefegt und/oder gesaugt, bei grober Verschmutzung wo möglich feucht gewischt und bei äußerer Verschmutzung gewaschen werden. Bei unzureichender Reinigung berechnen wir eine Nachreinigungspauschale von 40,00 €.

Unfall/Schäden:

  • Schäden am Fahrzeug sind grundsätzlich der Vermieter*in mitzuteilen. Dies gilt für Schäden im Innenraum wie für äußere Schäden.Unfälle, auch kleinere Karambolagen sind unverzüglich der Polizei zu melden, die ein Unfallprotokoll erstellen muss, sonst zahlt die Versicherung gegebenenfalls nicht. Liegt das Unfallprotokoll nicht vor, haftet die Mieter*in voll für den Schaden! Für Schäden im Innenraum des Fahrzeugs haftet die Mieter*in!
    Die volle Mieter*innenhaftung gilt grundsätzlich für Schäden aus fahrlässigem Handeln der Mieter*in.

Versicherung:

  • Für das Fahrzeug bestehen eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 €. Sofern die Versicherung den Schadensfall abdeckt, haftet die Mieter*in mit der jeweiligen Selbstbeteiligung und der Versicherungsprämie sowohl aus der Kasko- und ggf. auch aus der Haftpflichtversicherung.

Mieter*innen, die den Mietbedingungen zuwiderhandeln, verlieren das Nutzungsrecht für die obengenannte Mietdauer und werden von der Anmietung des Fahrzeugs ausgeschlossen.