Der Kreisjugendring Tübingen e.V. vergibt auf Antrag für Bildungsangebote und Erholungsmaßnahmen Zuschüsse aus Mitteln des Landkreises Tübingen. Diese sind an bestimmte Förderkriterien geknüpft. Diese sind im folgenden und auf den verlinkten Unterseiten genannt.
Zuschussberechtigt sind zunächst alle im KjR Tübingen e.V. zusammengeschlossenen Verbände bzw. verbandlichen Gruppierungen und die Gruppen/Gruppierungen die den Stadtjugendringen angehören. Für Sportverbände gilt eine Sonderregelung. Deren Zuschüsse müssen bei der Sportkreisjugend beantragt werden. Über die Bezuschussung anderer Antragssteller entscheidet das Jugendamt nach Einholung einer Stellungnahme des Kreisjugendrings von Fall zu Fall. Im Streitfall entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
Die Grundförderung gibt es für Mitglieder des KJR Tübingen e.V.
Gefördert werden:
- die Jugendbildung
- die Jugendleiterbildung
- die Jugenderholung
- Kinder- und Jugenderlebnistage
- und Grundförderung für Mitgliedsverbände
Frist: Die Antragsfrist läuft am 30. September des jeweiligen Jahres ab. Zuschüsse für Bildungs-/Erholungsmaßnahmen, die nach dem 30. September enden oder in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember durchgeführt werden, können für das folgende Jahr beantragt werden. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Weitere Informationen, die Antragsformulare und die Vergaberichtlinien gibt es entweder hier oder in der Geschäftsstelle des KJR Tübingen e.V.
Reichen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, kann ein zustehender Zuschuss anteilig gekürzt werden.