Jugendbildung

Bezuschusst werden:

  • Jugendbildungsmaßnahmen wie Seminarabende, Seminarreihen, Vorträge, offene thematische Abende, Wochenendseminare, die der allgemeinen und/oder speziellen außerschulischen Jugendbildung dienen
  • bei mindestens 10 TeilnehmerInnen je Veranstaltung
  • Es sollte sich bei diesen Maßnahmen um keine reinen Vortragsveranstaltungen handeln, sondern die TeilnehmerInnen sollten sich aktiv an der Erarbeitung des Themas beteiligen.
  • Ausgenommen sind regelmäßig stattfindende Gruppenprogramme.
  • Es können bis zu 75 % der Kosten für Gastreferenten, tatsächliche Raummieten, Werbungskosten und Arbeitsmaterial gewährt werden.
  • Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine Eigenleistung des Antragstellers in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten. Förderungen aus anderen öffentlichen Mitteln (Landesjugendplan) sind anzugeben.

Zuschussberechtigt sind zunächst alle im KJR Tübingen e.V. zusammengeschlossenen Verbände bzw. verbandlichen Gruppierungen und die Gruppen/Gruppierungen die den Stadtjugendringen angehören. Für Sportverbände gilt eine Sonderregelung. Über die Bezuschussung anderer Antragssteller entscheidet das Jugendamt nach Einholung einer Stellungnahme des Kreisjugendrings von Fall zu Fall. Im Streitfall entscheidet der Jugendhilfeausschuss.

Frist: Die Antragsfrist läuft am 30. September des jeweiligen Jahres ab. Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen, die nach dem 30. September enden oder in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember durchgeführt werden, können für das folgende Jahr beantragt werden.

Die Anträge sind zweifach beim KJR Tübingen e.V. einzureichen. Ein Antrag kann erst nach Durchführung einer Bildungsmaßnahme gestellt werden. Dem Antrag sind beizufügen:

  • 2 Programme mit genauen Angaben über die behandelten Themen, die Referenten und über die Dauer der einzelnen Vorträge, Diskussionen oder sonstigen Programmpunkte.

Die Zuschüsse werden im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Reichen diese Mittel nicht aus, werden die Zuschüsse für die einzelnen Verbände prozentual gekürzt.

Weitere Informationen, die Antragsformulare und die Vergaberichtlinien gibt es entweder hier: eForm Zuschuss KJR Jugendbildung oder in der Geschäftsstelle des KJR Tübingen e.V.

Das klassische Formular zum Ausdrucken und per Hand ausfüllen gibt es hier: pForm Zuschuss KJR Jugendbildung