Jugendleiterbildung

Bezuschusst werden:

  • Jugendleiter-Bildungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von 1,50 € für Abend- oder Halbtagslehrgänge (mit mindestens 2 Std. Lehrgangsprogramm) und 2,50 € für Tageslehrgänge (mit mindestens 5 Std. Lehrgangsprogramm) pro Tag/Abend und LehrgangsteilnehmerIn.
  • Bei mehrtägigen Lehrgängen wird ein Zuschuss nur bis höchstens 7 Lehrgangstagen gewährt.
  • Zuschüsse können nur an LehrgangsteilnehmerInnen gewährt werden, die mindestens 14 Jahre alt sind.
  • Abendlehrgänge werden nicht bezuschusst, sofern es sich um regelmäßig stattfindende JugendleiterInnentreffen handelt.
  • Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine Eigenleistung des Antragstellers in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten. Förderungen aus anderen öffentlichen Mitteln (Landesjugendplan) sind anzugeben.

Zuschussberechtigt sind zunächst alle im KJR Tübingen e.V. zusammengeschlossenen Verbände bzw. verbandlichen Gruppierungen und die Gruppen/Gruppierungen die den Stadtjugendringen angehören. Für Sportverbände gilt eine Sonderregelung. Über die Bezuschussung anderer Antragssteller entscheidet das Jugendamt nach Einholung einer Stellungnahme des Kreisjugendrings von Fall zu Fall. Im Streitfall entscheidet der Jugendhilfeausschuss.

Frist: Die Antragsfrist läuft am 30. September des jeweiligen Jahres ab. Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen, die nach dem 30. September enden oder in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember durchgeführt werden, können für das folgende Jahr beantragt werden.

Die Anträge sind zweifach beim KJR Tübingen e.V. einzureichen. Ein Antrag kann erst nach Durchführung einer Bildungsmaßnahme gestellt werden. Dem Antrag sind beizufügen:

  • 2 Programme mit genauen Angaben über die behandelten Themen, die Referenten und über die Dauer der einzelnen Vorträge, Diskussionen oder sonstigen Programmpunkte.
  • 2 Teilnehmerlisten mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum der LehrgangsteilnehmerInnen.

Die Zuschüsse werden im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Reichen diese Mittel nicht aus, werden die Zuschüsse für die einzelnen Verbände prozentual gekürzt.

Weitere Informationen, die Antragsformulare und die Vergaberichtlinien gibt es entweder hier: eForm Zuschuss KJR Jugendleiterbildung oder in der Geschäftsstelle des KJR Tübingen e.V.

Das klassische Formular zum Ausdrucken und per Hand ausfüllen gibt es hier: pForm Zuschuss KJR Jugendleiterbildung